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Beiträge

Unsere Beiträge

Als Lohnsteuerhilfeverein gilt für uns das Steuerberatungsgesetz, wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, unser Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, Mitglieder helfen Mitgliedern.

Sie müssen also Mitglied des Vereins werden, was durch Unterschrift ggf. beider Ehegatten unter eine Beitrittserklärung in einer unserer Beratungsstellen geschieht.

Die Mitgliedschaft ist natürlich auch ohne Angabe von Gründen kündbar, und zwar jährlich zum Ende des Jahres mit einer Frist von drei Monaten; Ihre schriftliche Kündigung (Austrittserklärung) muss also spätestens am 30. September bei uns eingehen, um zum 31. Dezember wirksam zu werden.

Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts eine einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres Vereins in ihren Steuersachen.


Beitragsstaffel:

(gültig ab 1.1.2017)

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich nach der Summe der bei Entstehung der Beitragsschuld bekannten steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitglieds, bei zusammen veranlagten Ehegatten beider Mitglieder. Einzubeziehen sind die steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG und alle im Rahmen des § 32 b EStG zu erfassenden Progressionsvorbehaltsleistungen.

Auszubildende, von denen mindestens ein Elternteil schon zahlendes Mitglied ist, bezahlen im Beitrittsjahr nur die Aufnahmegebühr, bleiben aber bei ansonsten vollwertiger Mitgliedschaft bis zum Abschluss ihrer Ausbildung beitragsfrei, sofern die eigenen Einnahmen die Grenzen der Beitragsstufe 1 nicht übersteigen.

Jahreseinnahmen
in €
Jahresbeitrag
inkl. 19% MwSt. in €
 0 - 10.000  55,00
10.001 - 18.000  75,00
18.001 - 25.500  90,00
25.501 - 33.000  110,00
33.001 - 40.500  130,00
40.501 - 48.000  150,00
48.001 - 56.000  170,00
56.001 - 64.000  195,00
64.001 - 77.000  215,00
77.001 - 90.000 245,00
90.001 - 105.000 270,00
105.001 - 120.000 295,00
120.001 - 140.000 330,00
140.001 - 170.000 365,00
über 170.000 399,00


Im Jahr des Vereinsbeitritts wird zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von € 16,81 zzgl. 19% MWSt.
€ 3,19, zusammen € 20,00 erhoben.

Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19 % ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.